Artikel 5 des Grundgesetzes aktuell: Schwule dürfen nicht mehr als „Süßwassermatrosen“ tituliert werden, Analsex nicht mehr als „Sport im Zweiten“

Berlin. – Der LBGT-Schutz wird im Gesetz zur Meinungsfreiheit künftig großgeschrieben. So dürfen Schwule nicht mehr als „Detlevs“, „Herberts“, „Süßwassermatrosen“, „warme Würstchen“, „Darmkitzler“, „Darmreiniger“, „Hinterlader“ oder „Lochschwager“ bezeichnet werden.

Verboten ist künftig auch, Analsex als „Sport im Zweiten“, „Anale Grande“, „Darmgartenparty“, „Hecklukenverkehr“, „Popopiraterie“, „Schlammschlacht“ oder „Schokostich“ zu bezeichnen. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Da der Begriff „Schokostich“ zudem auch als rassistisch gilt, muss mit bis zu zwanzig Jahren Inhaftierung rechnen, wer Analverkehr als solchen bezeichnet.

Ferner dürfen Lesben nicht mehr „Klapperdosen“, „Leckschwestern“ oder „kesse Väter“ heißen und Oralsex unter Frauen nicht mehr „Schenkelschnorcheln“.